Unser Vorstand

 

Wehrführer

Ein Gemeindewehrführer bezeichnet in Schleswig-Holstein den Leiter einer Freiwilligen Feuerwehr einer kreisangehörigen Gemeinde. In kreisfreien Städten heißt er Stadtbrandmeister. Dies gilt auch für Gemeinden, die aus verschiedenen Ortschaften bestehen. Die Orts-/Stadtteilfeuerwehren werden durch den Ortswehrführer geleitet.
Der Gemeindewehr-/Ortswehrführer wird einer geheimen Wahl auf der Jahreshauptversammlung seiner Gemeinde oder Ortes für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Voraussetzungen für die Wahl ist die Mitgliedschaft in der aktiven Abteilung von mindestens 4 Jahren, dass er eine persönliche und fachliche Eignung besitzt, die erforderlichen Lehrgänge absolviert hat oder sich verpflichtet, diese innerhalb von zwei Jahren nachzuholen und das 61. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (gilt nicht für eine Wiederwahl). Die Ernennung bedarf der Zustimmung der Gemeinde.

Der Gemeinde-/Ortswehrführer ist für die:

  • Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr,
  • Ausbildung der Mitglieder der Feuerwehr und
  • Beratung des Bürgermeisters in allen Fragen des Feuerwehrwesens zuständig.

Weiterhin ist er bei Einsätzen, in seiner Gemeinde, Einsatzleiter. 

Sellvertretender Wehrführer

Der stellvertretende Gemeindewehrführer vertritt den Wehrführer in allen Situationen, wenn dieser nicht vor Ort ist. Desweiteren unterstützt er ihn bei allen Tätigkeiten im Feuerwehrdienst. Die Vorraussetzungen für seine Wahl und Amtperiode sind mit dem Wehrführer identisch.

Gruppenführer

Der Gruppenführer in der Feuerwehr befehligt die Taktische Einheit „Gruppe“, bestehend aus neun Einsatzkräften. Er handelt vor Ort entweder eigenständig als Einsatzleiter oder unter der Direktive einer übergeordneten Führungskraft (zum Beispiel Wehrführer). 
Der Gruppenführer: 

  • erkundet die Lage in seinem Einsatzabschnitt,
  • bestimmt die Aufgabenverteilung innerhalb der Gruppe,
  • gibt den Einsatzbefehl – (Wasserentnahmestelle, Lage des Verteilers) Einheit, Auftrag, Mittel, Ziel und Weg,
  • ist während des Einsatzes an keinen festen Platz gebunden,
  • hat die Fürsorgepflicht für seine Gruppe,
  • kann Einsätze mit Personal bis zur Stärke einer Gruppe selbstständig leiten

 

Der Gruppenführer wird einer geheimen Wahl auf der Jahreshauptversammlung seiner Gemeinde oder Ortes für die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Jugendfeuerwehrwart

Die Jugendfeuerwehr ist die Jugendabteilung in einer Freiwilligen Feuerwehr. Die Deutsche Jugendfeuerwehr (kurz DJF) ist die Jugendorganisation innerhalb des Deutschen Feuerwehrverbandes. Die Jugendfeuerwehrarbeit hat das Ziel, Kinder und Jugendliche für den Einsatz in der Feuerwehr vorzubereiten, sodass sie nach Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen bei entsprechendem Alter und Qualifikation in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr eingesetzt werden können. Sie dürfen jedoch bis zu einem bestimmten Alter nicht in den Gefahrenbereich von Feuerwehreinsätzen eingesetzt werden. Zudem nimmt die Jugendfeuerwehr wichtige Aufgaben im Bereich der allgemeinen Jugendarbeit wahr, wo sie durch verschiedenste Freizeitmaßnahmen bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirkt. Der Jugendfeuerwehrwart ist die Schnittstelle zwischen der Führung der Freiwilligen Feuerwehr und der Jugendfeuerwehr. Die Ausbildung leitet er bzw. der Jugendausschuss.

Gerätewart

Der Gerätewart der Feuerwehr ist mit der sachgerechten Wartung, Instandsetzung sowie der Lagerung von Gerätschaften, die bei der Feuerwehr verwendet werden, betraut. Die einzige Ausnahme sind Atemschutzgeräte. Hierfür gibt es den Atemschutzgerätewart. Die Beauftragung wird durch den Wehrfürer beziehungsweise durch die Gemeinde festgelegt. Auch ist eine klare Festlegung des Tätigkeitsbereiches notwendig. 
Die Aufgaben des Gerätewartes sind in der GUV-V C 53 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren, DIN 14420 Feuerlöschkreiselpumpe, DIN EN 1028-1 und 1028-2 Feuerlöschkreiselpumpe mit Entlüftungseinrichtung, Betriebs- und Herstelleranweisung, GUV 305-002 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr) und GUV-I 5190 (Wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderliche elektrischen Arbeitsmittel) geregelt. 
Die Ausbildung zum Gerätewart bei der Feuerwehr in Deutschland dauert mindestens 35 Stunden. Die Feuerwehrdienstvorschrift 2 schreibt als Zugangsvoraussetzung die Qualifikation als Truppführer und Maschinist vor. Die Ausbildung zum Gerätewart erfolgt in der Landesfeuerwehrschule in Harrieslee und bei den Herstellern der von der Feuerwehr genutzten Geräte.

Kassenwart

Es ist bei Jahreshauptversammlungen o.ä. immer wieder erforderlich, einen Überblick über die finanzielle Situation der die Feuerwehr zu haben.  Er behält für den Vorstand den Überblick damit Aktive Abteilung und Jugendfeuerwehr daraus verfügen können, zb, Ausfahrten, Getränke, Ausbildungsmaterialien etc. Er wird bei der Jährlichen Überprüfung durch 2 Kassenprüfer unterstützt.

Schriftführer

Der Schriftführer gehört zum ordentlichen Feuerwehrvorstand und besitzt einen ständigen Sitz in diesen. Er ist verantwortlich für das Formularwesen und den Schriftverkehr in der Feuerwehr. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem bei diversen Sitzungen genauestens Protokolle zu führen und diese im nach hinein allen Anwesenden offen zu legen. Weitere Aufgaben sind diverse Anträge, Einberufungen, Ausschreibungen usw. zu verfassen.

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